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Orkanwarnung am Donnerstag, 18.01.2018 - Schulbesuch freigestellt!

Liebe Eltern!

Anbei finden Sie eine Presseinformation zur aktuellen Sturmwarnung für morgen, Donnerstag, den 18.01.2018:

 

"Behörden stellen Eltern aufgrund der Orkanwarnung am Donnerstag frei, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken.

Aufgrund der Sturmwarnung für Donnerstag hat die Bezirkregierung Arnsberg mitgeteilt, dass es den Eltern schulpflichtiger Kinder der Region freigestellt wird, ob der Weg zur Schule zumutbar ist oder ob er unter den gegebenen Bedingungen als zu gefährlich erscheint.

"Sollten sich die Eltern dazu entscheiden, ihr Kind am betreffenden Tag nicht zur Schule gehen zu lassen, so sollten sie unverzüglich die Schule darüber informieren", heißt es in der Pressemitteilung.

 

Die anderen Regierungsbezirke in NRW haben sich zur aktuellen Sturmlage an den Schulen noch nicht geäußert.

Auf welcher Grundlage es Freistellung vom Unterricht gibt

Generell gilt in NRW ein zweistufiges System der Schulbefreiung bei extremen Wetterlagen, erläuterte der Pressesprecher des Bildungsministeriums, Daniel Kölle. Punkt 1: Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern grundsätzlich erst einmal immer selbst. Dies ist die individuelle Ebene. Stufe 2 ist diejenige, wie sie jetzt im Regierungsbezirk Arnsberg eingeleitet wurde: die flächendeckende Freistellung vom Unterricht wegen Sturmwarnung. Auch da gibt es je nach Wetterlage Abstufungen: Mitunter wird das nur städteweit entschieden. Dass eine gesamte Region betroffen ist, geschieht eher selten. Zuletzt habe es im Juni 2014 im Ruhrgebiet örtliche Schulausfälle wegen Orkan gegeben.

Wie die Landesregierung auf ihrem Bildungsportal informiert, liegt die Entscheidung über eine Schließung der Schule wegen extremer Witterungsverhältnisse im Verantwortungsbereich der Schulträger, "die für die Sicherheit der Schulgebäude und Schulanlagen verantwortlich und für die Schülerbeförderung zuständig sind sowie bei den jeweiligen Schulleitungen. Bei der Entscheidung hat die Schulleitung gemeinsam mit dem Schulträger die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen und eine Abwägung der Gesamtumstände vorzunehmen. Dabei sind neben Sicherheitsfragen das Schulgebäude und das Schulgelände betreffend auch Fragen der Schülerbeförderung, der Vermeidung von Unterrichtsausfall und des bestehenden Betreuungsbedarfes insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler berufstätiger Eltern mit in den Blick zu nehmen." Will heißen: Kinder, die trotz der Freistellung vom Unterricht an die Schule kommen, werden nicht wieder nach Hause geschickt, sondern im gegebenen Maß betreut und möglichst auch unterrichtet. Das gilt insbesondere, wenn die Wetter- und Verkehrslage in einem Einzugsgebiet örtlich sehr unterschiedlich ist und nicht alle Schüler betroffen sind

Die Entscheidung über einen Schulausfall tragen die verantwortlichen Behörden gemeinsam mit den Schulleitungen und in Absprache mit Polizei, Katastrophen- und Wetterdiensten."    (Quelle: wp.de)

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